Beschreibung
Steuer- und Sozialbetrug: Fehlbeurteilungen vermeiden – Strafen vorbeugen Die Schattenwirtschaft im österreichischen Bau- und Baunebengewerbe stellt seit Jahren ein bedeutendes steuer- und sozialversicherungsrechtliches Problem dar, dem in den letzten beiden Jahrzehnten gesetzlich intensiv entgegengewirkt wird. Als zentrale Regelungen wurden unter anderen das Bauleistungs-Reverse-Charge in § 19 Abs 1a UStG und die bauwirtschaftsbezogenen Auftraggeberhaftungen in §§ 67a bis 67e ASVG und § 82a EStG eingeführt. Seit Erscheinen der ersten Auflage des SWK-Spezial im Jahr 2012 haben sich in diesen Bereichen zahlreiche Neuerungen ergeben. Um das Werk wieder auf den neuesten Stand zu bringen, wurden in der zweiten Auflage die gesetzlichen Änderungen des letzten Jahrzehnts sowie die aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Literatur umfassend eingearbeitet. Folgende Themen finden Berücksichtigung: ReverseChargeRegelung im Bau und Baunebengewerbe Bauleistungen – Grenzfälle und Zweifelsfragen Bauleistungen und grenzüberschreitende Regelungen Auftraggeberhaftung im ASVG Auftraggeberhaftung für lohnabhängige Abgaben BauarbeiterUrlaubs und Abfertigungskasse aus Unternehmersicht Neben konkreten Praxistipps und Beispielen runden wichtige Adressen und Formulare das Werk ab. Zusatztext
Autorenportrait
Steuerberater; Forschungs- und Lehrtätigkeit am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck; Mitglied der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung des Universitätslehrganges "Steuerrecht, Rechnungslegung und Rechnungswesen" an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck; Mitglied des bundesweiten Fachsenats für Steuerrecht der KSW; Leiter des Fachsenats für Steuerrecht der Landesstelle Tirol der KSW (Tiroler Fachsenat für Steuerrecht); Mitglied des Kontaktkomitees BMF - Landesstelle Tirol der KSW; Prüfungskommissär der KSW; Autor von mehr als 250 Fachpublikationen; Fachvortragender im wissenschaftlichen und im Steuerberatungs-, Banken-, Kommunal- und Vereinsbereich.