Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Philosophie - Epochenübergreifende Abhandlungen, Note: 2,0, Freie Universität Berlin (Germanistik), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Frage zu beantworten, wie G.W. F. Hegel die sophokleische Antigone in der "Phänomenologie des Geistes" (1806) und später in seinen "Ästhetik-Vorlesungen" (1830) deutet. Neben den beiden genannten Werken wird zudem auch auf andere Texte von ihm Bezug genommen werden wie z.B. der "Rechtsphilosophie", der "Religionsphilosphie" oder der "Geschichtsphilosophie". Genau untersucht werden soll dabei das Verhältnis zwischen Staat und Familie, welches Hegel als dialektischen Gegensatz hier konstruiert. Was den Aspekt der Familie betrifft, gilt es zudem die Beziehung zwischen Bruder und Schwester im Sinne der Geschlechterthematik mit zu reflektieren. Die Kategorien des Männlichen und Weiblichen sind in seinem Diskurs über die Sittlichkeit der Antigone von Bedeutung, was im Laufe der Arbeit genauer herausgearbeitet werden soll. Auch die Sprache der Tragödie wird eigens in einem Kapitel angegangen und ihre Bedeutung aufgezeigt. Ein wesentliches Anliegen der Arbeit ist zu erforschen, was Hegel selbst unter dem Tragischen versteht und wie er sein Verständnis desselben in seiner Deutung der sophokleischen Antigone einfließen lässt. Was die Forschung noch anbetrifft, soll insbesondere Derridas Interpretation von Hegel in seinem Buch "Glas" (2006) berücksichtigt werden und damit besonders die französische Hegelforschung Beachtung finden, die durch ihn hier repräsentiert ist. Selbstverständlich wird auf einige andere Vertreter der philosophischen Forschung eingegangen werden wie z.B. Christoph Menke. Aber auch die Stellungnahmen von Philologen wie Szondi sollen beachtet werden, da sie zu Hegels Deutung der sophokleischen Antigone Stellung genommen haben. Insofern wird, was die Auseinandersetzung mit der Sekundärliteratur betrifft, die philosophische als auch philologische Forschung zu ihrem Recht kommen.
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