Beschreibung
Quellenexegese aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Lehrstuhl für Neuere Geschichte), Veranstaltung: Quellenübung: Adel in der Frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der zu behandelnden Quelle handelt es sich um einen Auszug aus der Frauenzimmerordnung der Herzogin Sophie von Mecklenburg aus dem Jahr 1614. Darin hat die Herzogin präzise Anordnungen an ihre Hofmeisterin verfasst, die den Umgang mit den Frauen und Mägden an ihrem Hof klären sollten. Im Folgenden soll eine formale und inhaltliche Analyse sowie eine historische Auswertung der Quelle erfolgen. Zunächst stellt sich die Frage nach der Autorschaft der Quelle. Als Verfasserin der Quelle wird eine Herzogin Sophie von Mecklenburg genannt. Ob sie die Ordnung selbst niedergeschrieben hat ist nicht belegt, es ist jedoch davon auszugehen, dass zumindest ihre Meinung wiedergegeben wurde. Es gibt zwei Frauen, die in dieser Zeit unter dem Titel Herzogin Sophie von Mecklenburg zu finden sind. Die eine wurde am 4. September 1557 in Wismar als Tochter von Herzog Ulrich von Mecklenburg und dessen Frau Elisabeth geboren. Im Alter von 14 Jahren wurde sie mit dem 23 Jahre älteren König Friedrich von Dänemark verheiratet, der 1588 starb. Während ihrer Ehe, hatte Sophie sieben Kinder zur Welt gebracht. Darunter Christian, IV., für den sie nach dem Tod ihres Mannes den Vormund übernahm. Aufgrund von Konflikten mit der Regierung wurde sie auf die Insel Falster vertrieben, auf der sie im Jahr 1631 verstarb. Wenn es sich bei ihr um die Verfasserin der Frauenzimmerordnung handelt, hat sie sie im Jahr 1614 im Alter von 57 Jahren verfasst. Aus der Quelle wird nicht ersichtlich, wo sich ihr Hof zu diesem Zeitpunkt befindet. Doch aus ihrer Biographie lässt sich ableiten, dass Sophie sich 1614 bereits in Nykobing auf Falster aufgehalten haben muss. Als mögliche Autorin der Quelle würde sich auch Sophia von Schleßwig-Holstein anbieten, die von 1569 bis 1634 gelebt hat. Ab dem Jahr 1588 trug sie durch ihre Heirat mit Johann VII. von Mecklenburg, den Titel Herzogin von Mecklenburg. Bereits vier Jahre später beging ihr Mann Selbstmord, Sophia wurde zur Witwe und musste ihre drei Kinder alleine aufziehen. Für die Sophia von Schleßwig-Hohlstein spricht als Autorin, dass sie im Jahr 1614 als den Titel Herzogin von Mecklenburg trug und auch in Mecklenburg gelebt hat, während Sophie von Mecklenburg auf Falster war. Beide werden jedoch an verschiedenen Stellen Sophie von Mecklenburg genannt. Die Autorschaft kann somit auf zwei Personen eingeschränkt, aber nicht zweifelsfrei geklärt werden.