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Sicherheit als Public Private Partnership

Rechtsfragen und die Grenzen gemeinsamer Sicherheitsgewähr durch Polizei und pri

Bod
Erschienen am 01.05.2012
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783656187202
Sprache: Deutsch
Umfang: 28
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 2,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Neue Konzepte der Inneren Sicherheit im Spiegel des öffentlichen Rechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon vor knapp 70 Jahren erklärte der Organisator der preußischen Schutzpolizei, Wilhelm Abegg: Polizei und privater Wachdienst sind nicht einander entgegengesetzte oder gar ausschließliche, sondern auf gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohle der Allgemeinheit angewiesene Einrichtungen. Mag diese Einschätzung zu der damaligen Zeit noch mutig gewesen sein, so steht sie heutzutage außer Zweifel. Blickt man auf die jährlichen Umsatzzahlen des privaten Sicherheitsgewerbes, so steht es außer Frage, dass wir es hier gegenwärtig mit einer so genannten Boombranche zu tun haben. Private Sicherheitsdienste liegen im Trend und ein Ende des Wachstumspotenzials dieser Branche ist gegenwärtig noch nicht abzusehen. Obschon es durchaus ein reizvolles Thema für eine Hausarbeit wäre, wird sich diese Ausarbeitung nicht mit der Frage beschäftigen, worin die Gründe für den Erfolg dieser Branche bestehen oder wie ein solches Unternehmen von innen aufgebaut ist. Vielmehr wird sich mit der ebenfalls aktuellen und dringend gebotenen Frage beschäftigt werden, inwiefern private Sicherheitsunternehmen mit der Polizei zusammenarbeiten können. Dass es eine solche Zusammenarbeit schon seit längerem gibt, dürfte jedem Reisenden aufgefallen sein, der die Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen oder Bahnhöfen erlebt hat. Dort sieht man in erster Linie private Dienstleister die rudimentären Sicherheits- und Ordnungsaufgaben übernehmen, während die Polizei erst im weiteren Verlauf und bei Bedarf hinzugezogen wird. Doch gibt unsere Rechtsordnung eine solche gemeinsame Aufgabenwahrnehmung überhaupt her und wo liegen möglicherweise die Grenzen dieser Zusammenarbeit? Immerhin fehlt bis heute ein spezielles Sicherheitsgewerbegesetz, durch welches Kompetenzen und Handlungsfelder klar abgegrenzt würden. Wo lauern eventuell mögliche Gefahren einer solch engen Zusammenarbeit?

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