Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: sehr gut, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Scheitern der ITO (Internationale Handelsorganisation) bildete das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen ab 1947 zusammen mit anderen ergänzenden Abkommen die erste Welthandelsordnung, welche schließlich 1995 in das WTO-System überging. Das GATT zielte darauf ab, ein marktwirtschaftlich orientiertes Weltwirtschaftssystem zu errichten, in dem protektionistische nationale Interessen zurückgedrängt werden sollten. Dazu wurden in der Präambel des GATT die Erhöhung des Lebensstandards durch die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern, die Verwirklichung der Vollbeschäftigung, die Steigerung des Niveaus des Realeinkommens und der Nachfrage als Ziele angeführt. Um diese verwirklichen zu können, stellt das GATT Regeln auf, die u.a. die spürbare Reduktion der Zölle und andere Handelsschranken sowie die Beseitigung von Diskriminierungen im internationalen Handel zum Thema hatten. Obwohl die Liberalisierung des Welthandels sehr große Erfolge verzeichnete, konnte in den Jahren nach der Entstehung des GATT eine zunehmende Tendenz zur Bildung von Wirtschaftsblöcken festgestellt werden, was teilweise auf Kritik stieß, da die Bildung von Blöcken im Widerspruch zu der Theorie des multilateralen Freihandels als damals führendes Konzept stand. Doch die Bildung von regionalen Integrationszonen in Europa (wie z.B. die EFTA, EG) war nicht nur wirtschaftlich, sondern vor allem auch politisch motiviert, wofür zusätzlich die Globalisierungstendenzen als Katalysator für die Bildung weiterer Integrationszonen dienten. In der Folge soll nun auf die EG (bzw. ihre Vorgängerorganisationen) eingegangen werden und die wichtigsten durch die europäische Integration aufgeworfenen Probleme kurz erörtert werden.
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