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Einführung des Kinderbildungsgesetzes in NRW

Akademische Schriftenreihe V181724

Bod
Erschienen am 01.11.2011, Auflage: 1. Auflage
CHF 27,50
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783656054214
Sprache: Deutsch
Umfang: 28

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, Note: 1,3, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach, Veranstaltung: Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin wird einem schnell bewusst, dass man im Rahmen der gegebenen Strukturen gegen gewachsene Wiederstände kämpft. Viele staatliche Projekte und Maßnahmen setzen im Leben der Betroffenen zu spät an. Dann ist sprichwörtlich Hopfen und Malz verloren. Aus diesem Grund ist das eingeführt Kinderbildungsgesetz, im folgenden kurz KiBiz, ein Grund zur Hoffnung, da dieses in der Frühpädagogik zum Einsatzkommt und Tageseinrichtungen für Kinder neu gestaltet. Vor der Einführung des Gesetzes wurden bereits Bedenken geäußert. In der Praxis hört man in vielen Angelegenheiten negative Stimmen: Das ist wegen KiBiz so. Dies ist ein Grund, um sich mit dem Thema zu befassen und zu überprüfen, ob die getroffenen Entscheidungen der Träger tatsächlich auf das KiBiz zurückzuführen sind. Zweieinhalb Jahre nach der Einführung des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen und somit kurz vor der offiziellen Überprüfung durch das Land versucht diese Hausarbeit einen Einblick in die Umsetzung des Gesetzes zu geben. Konkretisiert wird dieser Einblick anhand einer Kindertagesstätte im Bergischen Land. Zu Beginn dieser Hausarbeit wird die Einführung des KiBiz erläutert. Zudem werden Begriffe wie Bildung und im speziellen Fall die Bildung von Kindern definiert. Dies soll zum einem auf der Grundlage des SGB VIII erfolgen, dem ersten Artikel des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, und zum anderen auf einschlägige Definitionen aus dem pädagogischen Umfeld. Desweiteren sollen die Kernziele des KiBiz beleuchtet werden, um diese im Folgenden mit der Realität abzugleichen. Im dritten Kapitel stehen dann die Umsetzung und die Perspektiven des Gesetzes im Vordergrund. Hier werden auch die Anforderungen an das Personal diskutiert. Außerdem steht das Qualitätsmanagement in diesem Kapitel als Möglichkeit der Steuerung und somit als weitere Verbesserung der Kinderbildung im Fokus. Abgerundet wird das Kapitel durch eine Chancen- und Risikoanalyse. Im Fazit werden dann alle erarbeiteten Ergebnisse zusammengefasst, um daraus Bilanz zu ziehen und eventuell weitere Diskussionspunkte zu nennen. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird die weibliche Schreibweise verwendet, gemeint sind ausdrücklich beide Geschlechter.

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