Beschreibung
Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,0, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Hennef, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. EinleitungDie gesetzliche UV ist Teil eines Sozialsystems, das in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Personen eine möglichst umfassende Absicherung bei besonderen Notlagen des Lebens gibt. Das Sozialleistungssystem besteht aus den Bereichen SV, zu der auch die UV (neben Renten-, Pflege-, Krankenversicherung und Arbeitsförderung) gehört, der Sozialversorgung und der Sozialhilfe. Deren gemeinsame gesetzliche Grundlage bildet das heutige SGB.Im Laufe der Geschichte wurden zahlreiche Versuche der öffentlich- und privatrechtlichen Gesetzgebung unternommen, um dem sozialen Bedürfnis nach Schutz während der Arbeit Verletzter nachzukommen. Die privatrechtlich begründete Haftung des Unternehmers für Unfallverletzungen in seinen Diensten stehender Personen war im früheren Recht entweder nicht vorhanden oder auf widerrechtliches und schuld haftes Herbeiführen beschränkt. Bereits um 1854 kam jedoch der Gedanke der Solidargemeinschaft unter den Bergarbeitern Preußens auf. Diese gründeten Knappschaften, um die zurückgelassenen Witwen und Waisen nach dem Tod des Ehemanns als Ernährer der Familie finanziell abzusichern. Der Gedanke der Solidargemeinschaft zog sich durch noch zahlreiche andere Berufszweige und durch die Jahrhunderte.Doch erst am 06.07.1884 wurde das erste UV-Gesetz unter Bismarck verabschiedet. Auch wurden fachlich gegliederte BGen gegründet sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers bei der Aufbringung der Kosten. Die gesetzliche UV wurde somit zur Haftpflichtablösung des Arbeitgebers, sobald ein Versicherungsfall der Arbeitnehmer und die damit verbundenen Behandlungs- und Entschädigungskosten eintrat.[...]
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