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Hebammenordnungen in deutschen Städten um 1500

Akademische Schriftenreihe V157337

Bod
Erschienen am 01.09.2010
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783640702794
Sprache: Deutsch
Umfang: 96
Auflage: 2. Auflage

Beschreibung

Examensarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der römischen und griechischen Antike war die Geburtshilfe Aufgabe der Hebammen allein; sie gehörte nicht zur Ausbildung akademischer Mediziner1 Ab dem 10. Jahrhundert lassen sich in Deutschland Hebammen nachweisen, die frei und unabhängig arbeiteten. War keine Hebamme verfügbar, halfen häufig Nachbarinnen oder weibliche Verwandte der Gebärenden. Akademische Ärzte waren auch hier von diesem Bereich ausgeschlossen 2 Um 1500 begannen Stadtärzte, die an einer Universität Medizin studiert hatten, einen gewissen Einfluss auf die Geburtshilfe zu gewinnen3. Zu dieser Zeit entwickelte sich allmählich in den meisten deutschen Städten die Geburtshilfe von der ungeregelten Nebentätigkeit zum organisierten Hebammenberuf. Die Hebammen wurden seit Mitte des 15. Jahrhunderts bei der Stadt angestellt. Sie mussten sich eidlich als Hebamme verpflichten; Hebammenordnungen, die die Details ihrer Arbeit regelten, wurden von zahlreichen deutschen Städte erlassen.

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