Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Wien (Institut für Kanonisches Recht), Veranstaltung: Seminar "Die kirchliche Verkündigung und ihr rechtlicher Rahmen", Sprache: Deutsch, Abstract: Staatliche theologische Fakultäten für die einen eine Selbstverständlichkeit, ja die
Verkörperung der freien Kirche im freien Staat5 schlechthin, für die anderen ein
Widerspruch in sich, denn, so der gängige Vorwurf, am locus classicus wissenschaftlicher
Freiheit, den Universitäten, können und dürfen konfessionelle Schranken auf keinen Fall
toleriert werden. Schon gar nicht, wenn sich diese, wie im Fall der katholischen Theologie, im
Recht zur Verweigerung eines nihil obstat seitens der kirchlichen Hierarchie manifestieren.
Dieser Vorwurf ist freilich nicht neu6 und wurde auch zu anderen Zeiten, mitunter viel stärker
als heute, vom Außen wie vom Innen des Universitätsgebäudes an die Theologie
herangetragen. Der markanteste Unterschied zu den diesbezüglichen Auseinandersetzungen
früherer Tage liegt aber wohl in der Motivation: Waren es zu Zeiten des akademischen Kulturkampfes im 19. Jahrhundert vor allem wissenschaftstheoretische Argumente, mir denen
man die Theologie von den hohen Schulen zu verbannen suchte, so geschieht dies heute
einfach oft unter der Herrschaft des Sparstiftes, der gerade auch vor den Universitäten und
ihren betriebswirtschaftlich gesehen reichlich überflüssigen Orchideenfächern nicht halt
macht.7
Der folgende Aufsatz will unter diesen Vorzeichen untersuchen, welche rechtlichen
Rahmenbedingungen derzeit die Existenz staatlicher theologischer Fakultäten ermöglichen
und sicherstellen. Der Blick richtet sich dabei vorrangig auf die Lage an den österreichischen
Universitäten und lässt das vergleichsweise unüberschaubare Szenario in Deutschland
weitgehend außer Acht. Weiters soll hier, wie bereits gesagt, vor allem die Situation der
katholisch-theologischen Fakultäten8 in den Blick genommen werden, auch wenn die
evangelisch-theologische Fakultät an der Wiener Universität ein weitgehend gleiches
Schicksal teilt.9
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