Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend vom Rationalismus und Empirismus, erörterte Kant in seiner Transzendental- philosophie die Bedingungen der Möglichkeit der Erkenntnis überhaupt. Kant konstatiert, dass die Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis im Verstand, welcher der Vernunft untergeordnet ist, liegen. Durch diese vorgenommene Vernunftkritik, wird das denkende Subjekt Begründer der Welt. Das bedeutet, dass Erkenntnis nicht länger vom Objekt abhängt, sondern, dass Erkenntnis von den Bedingungen des Subjektes ausgeht.
Ergo die Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis nicht im Objekt, sondern im Subjekt selbst liegen. Diese>> kopernikanische Wende<<, als Revolution der Denkungsart, bezieht sich auf das Bewusstsein des Subjekts, welches präskriptiv auf das empirisch Gegebene wirkt.
Anhand dieser Betrachtungsweise möchte ich im Folgenden auf die Destination des gegenstandskonstitutiven Denkens, d.i. der reine Verstand , und die damit einhergehende regulative Funktion der reinen Vernunft. Es soll dargelegt werden, was Kant unter reinem Verstand und reiner Vernunft versteht, sowie im welchem Konnex diese in Bezug auf Erkenntnisse stehen. Dabei soll geklärt werden, weshalb man zwischen der konstitutiven und regulativen Funktion des reinen Verstandes bzw. der reinen Vernunft zu unterscheiden hat. Darüber hinaus welches Telos diese Distinktion, aber auch Verknüpfung derselben, für Kant beinhaltet.
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