Beschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,1, Hochschule Bremen (Hochschule), Sprache: Deutsch, Abstract: Kaum eine Verbrechensart beschäftigt die öffentliche Meinung so sehr, wie Sexualstraftaten. 1995 gingen die schrecklichen Missbrauchs- und Mordtaten von Marc Dutroux um die Welt. Auch die Verbrechen von Mark Hoffmann in Niedersachsen in der jüngsten Vergangenheit sind hier keine Ausnahme. In Deutschland bewegten und erregten die Vergewaltigungen und Morde an Natalie Astner, Kim Kerkow oder Christiane Evers die Öffentlichkeit. Als Konsequenz dieser scheinbar gestiegen Anzahl von Sexualstraftaten hat der Gesetzgeber reagiert und am 26. Januar 1998 das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten erlassen. In diesem Gesetz ist u.a geregelt worden, dass Sexualstraftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sind, auch ohne ihr Einverständnis zu einer psychotherapeutischen Behandlung mittels einer Weisung gezwungen werden können. Diese veränderte Gesetzeslage stellt die Arbeit der Bewährungshilfe vor gänzlich neue Herausforderungen. Die, aufgrund von Sexualstraftaten verurteilten Probanden der Bewährungshilfe benötigen oftmals wegen der besonderen Umstände der Sexualdelinquenz und einer unter Umständen höheren Rückfallgefahr eine weitaus intensivere Betreuung als andere Probanden. Hinzu kommt das viele Bewährungshelfer aufgrund unterschiedlicher Faktoren (Ausbildung, praktisches Wissen, hohe Fallbelastung oder auch Vorbehalte gegen den Täterkreis) mit dieser Arbeit überfordert sind. Ich möchte mit dieser Arbeit zeigen, dass das System der Bewährungshilfe im Rahmen der gestellten Aufgabenstellung, nämlich Hilfe anzubieten und Kontrolle auszuüben, gerade aufgrund seiner besonderen Einbindung in den justiziellen und sozialarbeiterischen Kontext in der Lage ist, einen substantiellen Beitrag zur Verringerung der Sexualdelinquenz zu leisten. Dabei wird von der Grundannahme ausgegangen, dass die Beschäftigung mit Sexualstraftätern im sozialarbeiterischen Kontext in erster Linie ein Beitrag ist, um weitere Sexualdelinquenz zu verhindern und zukünftige Opfer zu schützen. Verkürzt ausgedrückt bedeutet dies, ergeben. Im Weiteren soll gezeigt werden, welche Schritte zu unternehmen sind bzw. von Beteiligten schon unternommen worden sind, um diesem Auftrag gerecht zu werden. Dazu wird gezeigt, wie sich der Hilfe und Kontrollauftrag in Zusammenarbeit mit dem Probanden genutzt werden kann, um dem Probanden die erfolgreiche Erfüllung der Bewährungszeit mit ihren Auflagen und Weisungen zu ermöglichen.