Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Verwaltungswissenschaften), Veranstaltung: Hauptseminar Ideologie und Herrschaft im Dritten Reich, Sprache: Deutsch, Abstract: Das nationalsozialistische Regime war charakterisiert durch den sogenannten Führerstaat, bei dem an der Spitze das Staatsoberhaupt Adolf Hitler stand, auf den alles ausgerichtet war. Das deutsche Staatsgebiet war nach der erfolgreichen Expansionspolitik im Verlauf des 2. Weltkrieges besonders abhängig von einer damit einhergehenden Expansion der Verwaltung, die Beschlüsse und Gesetze, aber in erster Priorität den Willen des Führers oktroyierte. Der straff organisierte und hierarchisch funktionierende Verwaltungsaufbau war einer der Machtbasen eines totalitären und besonders in den Ostgebieten verhassten Besatzungsstaates. Die hohen Beamten als Träger der Verwaltung in den Protektoraten, Reichskommissariaten und Generalgouvernements, wie die besetzten Gebiete auch genannt wurden, handelten weder nach rechtsstaatlichen Prinzipien oder orientiert an einer verfassungsmäßigen Ordnung, sondern setzten zum einen den Willen des Führers, aber im besonderen ihren eigenen Machtanspruch auch gegen erhebliche Widerstände der Bevölkerung durch. Die Verwaltung der besetzten Gebiete handelte nicht primär im Fahrwasser der Ideologie oder der Parteipolitik der NSDAP, aber sie gründete das Fundament auf dem Hitlers Anweisungen und Befehle fußen konnten. Die Verwaltung mitsamt der eingesetzten hohen Beamten exekutierte und kontrollierte weniger zum Wohle der Gemeinschaft, sondern zur eigener Bereicherung und Sicherung der Macht.