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Der Kölner 'Grosse Schied' von 1258

Ein Beispiel für mittelalterliche Konfliktregulierung

Bod
Erschienen am 01.06.2007
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638646581
Sprache: Deutsch
Umfang: 32
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Historisches Seminar), Veranstaltung: Hauptseminar: Politische Rituale im hohen und späten Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Direkte Landesherrschaft vs. Kommunale Selbständigkeit: Die Vorgeschichte des Großen Schieds 2.1. Die kommunale Verwaltung der Stadt Köln 3. Magna Charta der Unabhängigkeit Kölns? Die inhaltlichen Bestimmungen des Großen Schieds 4. Widersprüchliches Phänomen oder Teil eines systematisch angelegten Konzepts der Konfliktbeilegung? Die deditio der Geschlechter 5. Schluß 6. Literaturverzeichnis 1. Einleitung Der Kölner Große Schied von 1258 ist in mehrerer Hinsicht ein aufschlußreiches Forschungsfeld. Zum Einen erreichte die Auseinandersetzung der rheinischen Handelsmetropole um die kommunale Selbständigkeit auf der einen und die stadt- und landesherrlichen Hoheitsansprüche auf der anderen Seite mit dem Schiedsspruch einen ersten Höhepunkt. Dabei ist die Amtszeit des Kölner Erzbischofs Konrad von Hochstaden (1238-1261) besonders interessant, weil sich in diesem Zeitraum das bürgerliche Stadtregiment mit seinen verschiedenen Einrichtungen (Schöffenkolleg, Richerzeche, Rat) endgültig formierte. Zum Anderen ist bisher noch nicht eindeutig geklärt, in welchem Verhältnis sich Schiedspruch und deditio des Großen Schieds befinden. In der Forschung ist darauf insgesamt kaum eingegangen worden. Wie zu zeigen ist, handelt es sich bei der Bürgerschaft keineswegs um eine undifferenzierte Einheit. Vielmehr haben wir es mit einem Gegensatz innerhalb der Bürgerschaft zwischen den führenden Geschlechtern und der Gemeinde zu tun. Auch deshalb wird im ersten Teil der Arbeit auf die Vorgeschichte des Großen Schieds eingegangen, dessen Betrachtung ohne Kenntnis der vorangegangenen Ereignisse nicht sinnvoll ist. Im zweiten Teil werden die inhaltlichen Bestimmungen des Großen Schieds untersucht, bevor abschließend die in der Sühneurkunde ausgehandelte deditio der Geschlechter ausführlich behandelt wird. Es wird sich die Frage stellen, ob sich zwischen der Unterwerfung der Stadt und dem Schiedsspruch ein Widerspruch ergibt, ob die unter Punkt 3 behandelte inhaltliche Analyse die unter Punkt 4 untersuchte deditio der Bürger erwarten läßt oder nicht. Gehen die Geschlechter aus dem Schiedsspruch als Unterlegene hervor und erscheint ihre Unterwerfung damit folgerichtig? Oder haben wir es bei dem Großen Schied tatsächlich mit einer Magna Charta der Unabhängigkeit Kölns1 zu tun? Wenn die These Stehkämpers zutreffen sollte, bleibt zu fragen, warum die Bürger eine derartige Demütigung über sich ergehen ließen. [.]

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