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Schadensersatz nach dem UN-Kaufrecht (CISG)

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Erschienen am 28.02.2007, Auflage: 1/2007
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638621878
Sprache: Deutsch
Umfang: 35 S., 0.57 MB
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Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14,00, Universität Hamburg, Veranstaltung: Seminar zum UN-Kaufrecht (CISG), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 2005 feierte das UN-Kaufrecht (CISG)1 sein 25-jähriges Beste-hen.2 Mittlerweile wurde es von 69 Staaten ratifiziert.3 Da zu den Mitglie-dern auch acht der zehn stärksten Weltexportnationen gehören, bestreiten CISG-Staaten circa der weltweiten Im- und Exporte.4 Das CISG findet eo ipso Anwendung bei Warenkaufverträgen zwischen Parteien mit Nie-derlassungen in Vertragsstaaten, oder wenn das Recht eines Konventi-onsstaates kollisionsrechtlich determiniert wird. Dann verdrängt es gene-rell autonomes Kollisions- und Sachrecht. Dennoch zeigen empirische Erhebungen, dass es in der Praxis von den Parteien größtenteils abge-dungen wird.5 Insbesondere ist es nicht in den Standardbedingungen der großen Wirtschaftsorganisationen GAFTA und FOSFA zu finden. Größere Erfolge feierte die Konvention hinsichtlich ihrer maßgeblichen Einflüsse auf die Harmonisierung mittels der europäischen Verbrauchsgüterkauf-richtlinie;6 so auch bei der Schuldrechtsreform des deutschen BGB.7 Freilich ist das Einhalten des Grundsatzes von pacta sunt servanda auch in der internationalen Praxis nicht immer gewährleistet, sodass Rechtsbe-helfe nötig sind. Diese Arbeit befasst sich mit den Schadensersatzansprü-chen, die nach CISG deswegen besonders relevant sind, weil die Konven-tion bei jeder Vertragsverletzung einen Schadenseratzanspruch gewährt. Nachfolgend sollen zunächst die Voraussetzungen und sodann die Be-rechnungsmethoden eines Schadensersatzanspruches dargestellt werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem zweiten Teil und insbesondere der für den deutschen Juristen ungewohnten Zurechnung des Schadens mittels dessen Vorhersehbarkeit. Die umstrittenen Regelungen zu den Zinsen (Art. 78 CISG) werden keinen Eingang finden, da sie selbstständig neben dem Schadensersatz stehen.8 Jedoch soll an ausgewählten Stellen darge-legt werden, in wie fern sich das deutsche interne Recht vom CISG unter-scheidet. Schließlich soll geklärt werden, ob die Regeln zum Schadenser-satz ein Grund für die praktische Unbeliebtheit des CISG sein könnten. [...]

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