Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,0, Universität Rostock, Sprache: Deutsch, Abstract: Rom, 5. August 70 v. Chr.: Prozessauftakt in einem Aufsehen erregenden Verfahren. Angeklagt ist Gaius Verres, Statthalter der römischen Provinz Sizilien in den Jahren 73-71 v. Chr. Die sizilianischen Gemeinden fordern Rechenschaft und Wiedergutmachung für drei Jahre Gewaltherrschaft, Terror und Ausbeutung. Ihr Anwalt ist der junge Senator Marcus Tullius Cicero, ein Nobody im Vergleich zum Staranwalt der Gegenseite. Verres wiegt sich in Sicherheit. Aber er hat Cicero unterschätzt, denn der entwickelt einen wahren Feuereifer beim Sammeln von Beweisen für die Morde des Verres, für Folter und Misshandlungen, für Rechtswillkür und Kunstraub. Und ein fulminant guter Redner ist er außerdem. Das Unglaubliche gelingt und Cicero zwingt Verres in die Knie. Wie der Klappentext eines Kriminalromans klingt diese Ankündigung für eine Dokumentation des Bayrischen Rundfunks über Ciceros Kampf gegen den skrupellosen Statthalter Gaius Verres. Doch wie sah nun das Wirken des Verres während seiner Statthalterschaft auf Sizilien im Detail aus? Dieser Frage soll im Folgenden exemplarisch anhand der res frumentaria nachgegangen werden, wobei zur kritischen Reflexion neben den ciceronischen Verrinen auch die moderne Forschungsliteratur rezipiert wird. Kapitel 1 behandelt die Grundlagen der römischen Provinzialverwaltung auf Sizilien in der späten Republik. Dabei sollen vor dem historischen Hintergrund der Punischen Kriege und der Unterwerfung der Insel durch die Römer die administrative Organisation und insbesondere das Steuersystem Siziliens als älteste römische Provinz eingegangen werden. Kapitel 2 erörtert die Rolle des Gaius Verres bei den Verordnungen und Delikten rund um die Getreidesteuern und -lieferungen auf Sizilien, die gemäß Ciceros Kornrede, die sich im dritten Buch der Zweiten Rede gegen Verres findet, in das frumentum decumanum (Zehntgetreide), das frumentum emptum (Kaufgetreide) bzw. frumentum imperatum (das zu liefern befohlene Getreide) sowie das frumentum in cellam (Vorratsgetreide) bzw. frumentum aestimatum (Schätz- oder Richtpreisgetreide) unterteilt werden. Im Anschluss sollen die Folgen der Steuerpolitik des Verres aufgezeigt werden.
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