Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,0, Universität Passau, Veranstaltung: Vertragstheorien, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung
Plakativ ließe sich behaupten, der 29.05.2005 habe das ganze Dilemma der politischen Vertragstheorie offenbart, welches darin besteht, dass ein gesellschaftsbegründender Vertrag nur dann die sachnotwendige Bindungskraft entfalten kann, wenn er durch freiwillige (und ausnahmslose) Übereinstimmung der Individualwillen auch tatsächlich beschlossen wird. Ein solch homogener Zustimmungsakt, sofern er nicht-trivialen Inhaltes, erweist sich jedoch zugleich aufgrund der real existierenden Interessenheterogenität als praktisch undurchführbar. An jenem 29.05.2005 beendeten 55% aller französischen Wahlteilnehmer das aufgrund legitimationstheoretischer Notwendigkeiten1 herbeigeführte Ratifizierungsverfahren über den europäischen Verfassungsvertrag vorzeitig mit ihrem Non.2 Nun befanden sich die europäischen Völker (erst recht nicht die der fraternité verpflichteten Franzosen) vor der Abstimmung über den Vertrag natürlich keinesfalls in einem presozialen Naturzustand, der für diese Situation eigentlich charakteristisch ist, und auch die Bedeutung des Vertrages als eine europäische Gesellschaft begründend erscheint deutlich überzogen, doch führt der obige Analogieschluss bei allen berechtigten Zweifeln zu einem der Hauptkritikpunkte an der Vertragstheorie. Es ist die Frage nach der Bedeutsamkeit einer Theorie, welche einen Gesellschaftsvertrag als Urgrund des Staates erklärt und zugleich feststellen muss, dass ein solcher, mit Ausnahme des berühmten Mayflower-Pacts, in der Geschichte der Menschheit niemals geschlossen wurde.
Da bereits den klassischen Vertragstheoretikern wie Hobbes, Locke und Rousseau dieses empiristische Argument entgegengehalten wurde,3 erscheint es umso spannender, wie einer der bedeutendsten Vertragstheoretiker des 20. Jahrhunderts4 - John Rawls - dieses Problem in seinem Hauptwerk Eine Theorie der Gerechtigkeit nach über 200 Jahren Bedenkzeit gelöst hat. Dies darzutun ist Hauptanliegen der vorliegenden Arbeit. Um allerdings die Rawlsche Vertragskonstruktion im Spannungsfeld von Empirie und Theorie verorten zu können, bedarf es zunächst einer ausführlichen Darstellung der argumentativen Grundstruktur des Primärtextes sowie einer Überprüfung derselbigen auf logische Konsistenz. Aufgrund des eng gesteckten Rahmens der vorliegenden Arbeit wird hierbei auf den Einbezug nachfolgender Aufsätze Rawls, welche sein Hauptwerk stellenweise in anderem Lichte ersche inen lassen, 5 verzichtet.
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