Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Fachhochschule Erfurt (FB Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: "Wer Aktien kauft wird zum Unternehmer und Träger eines Risikos. Ein Irrtum aber ist es, wenn unser wirtschaftliches Rechtsgefühl einen Sonderschutz für kapitalistische Rechtsformen sucht, der von Rechts wegen nicht bestehen sollte." So die nüchternen Worte des Industriellen Rathenau (1867 - 1922). 1Damit hat Rathenau zutreffend unterstrichen, dass eine Beteiligung an einer Gesellschaft auch mit einem gewissen Kapitalrisiko aus der unternehmerischen Tätigkeit behaftet ist, welches jedoch allzu oft unbeachtet bleibt.Die AG ist zwar eine "interessenmonistische Organisation" 2 , die ausschließlich zum Wohl der Anteilseigner besteht und somit alle Forderungen der anderen am Unternehmen Beteiligten den Belangen der Anteilseigner unterzuordnen sind, aber die Aktionäre tragen das eigentliche Risiko, da erst nach Befriedigung der Forderungen aller anderen Gruppen, Gewinn- und Liquidationsansprüche der Aktionäre entstehen. 3Die Zahl der Aktionäre ist zwar seit den Verlusten am Kapitalmarkt wieder gesunken, bewegt sich jedoch nach dem Börsenboom, insbesondere unter Einbeziehung der Fondsbesitzer auf hohem Niveau. (siehe Abbildung 1)Diese Arbeit soll nach Klarstellung des Mitgliedschaftsverhältnisses des Aktionärs einen gebündelten Einblick in die, über das gesamte Aktien- und Umwandlungsgesetz verstreuten Pflichten und Rechte des Aktionärs geben und hierbei auch auf wichtige Sonderbestimmungen, wie die für Vorzugsaktionäre eingehen. Es folgen die gerichtlichen Rechte des Aktionärs unter besonderer Beachtung spezialrechtlicher Eingriffe in die Aktionärseigenschaft wie z.B. das Delisting oder das Squeeze-out.
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