Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Note: 1,3, Universität Augsburg (Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Proseminar, 'Abweichendes Verhalten', Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit beschäftige ich mich mit der Viktimologie als der Wissenschaft, diesich mit den Opfern von Straftaten befasst. Sie untersucht die Persönlichkeit desOpfers, den Prozess des Opferwerdens (Viktimisierung) und die Folgen, welche eineStraftat für das Opfer hat. Es wird die Frage nach einer möglichen Täter-Opfer-Beziehung gestellt und inwiefern diese einen Einfluss auf die Viktimisierung hat.Außerdem beschäftigt sich die Viktimologie mit den Reaktionen der Gesellschaft, demAnzeigeverhalten und der Stellung der Opfer im Strafverfahren. Ziel ist esPräventionsmaßnahmen zum Schutze potentieller Opfer zu entwickeln und dieMöglichkeiten der Opferhilfe nach erfolgten Straftaten aufzuzeigen.(www.jurapauker.de; Kriminalistiklexikon, 1986, S. 257)Am Beispiel der Sexualdelikte möchte ich auf die einzelnen Bereiche der Viktimologieeingehen. Zuerst einmal werde ich erläutern was man unter Sexualdelikten zuverstehen hat um mich dann mit der Opferwerdung und den psychischen undsozialen Folgen für die Opfer zu beschäftigen. Im weiteren suche ich Gründe für dasAnzeigeverhalten der Opfer und versuche die Relation Hellfeld gegenüber Dunkelfelddarzustellen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Untersuchung der Täter-Opfer-Beziehung bei Sexualdelikten und welche Schlüsse man daraus für die Gefährdungvon potentiellen Opfern ziehen kann. Dabei möchte ich auch kurz auf den Einfluss derMedien auf die öffentliche Meinung über Sexualverbrechen eingehen. Anschließendwerde ich darstellen, welche Rechte Opfer von Sexualdelikten heute haben und wieihnen durch die Arbeit von Hilfsorganisationen geholfen werden kann. Zum Schlusssteht die Frage nach dem Schutz vor sexuellen Gewalttaten und ob es überhauptmöglich ist allgemeingültige Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Den Täter-Opfer-Ausgleich als Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung möchte ich an dieserStelle nur einmal erwähnen, ihn jedoch im weiteren Verlauf außer Acht lassen, da erbei derart schweren Straftaten wie Sexualdelikten keine Anwendung finden kann.Beim Belegen und Zitieren werde ich einige Male auf Gespräche und Aktenstudienverweisen, die ich im Verlauf eines mehrwöchigen Praktikums bei derOpferhilfsorganisation Weisser Ring, Außenstelle Reutlingen, durchgeführt habe. Indieser Zeit hatte ich mit ca. zehn verschiedenen Fällen intensiver zu tun, wobei essich bei 8 davon um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" handelte.
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