Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar: Aktuelle Probleme des Europa-, Verfassungs- und Umweltrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Juristerei können wenige Buchstaben viel verändern. Genau um elf Buchstabenwurde jahrelang mitunter sehr leidenschaftlich gestritten, bis am 17.05.2002 der Bundestagmit einer überwältigten Mehrheit beschloss das Grundgesetz, genauer den Art. 20a GG, umdie drei Worte und die Tiere zu ergänzen. Wenig später stimmte auch der Bundesrat diesemzu.Diese Arbeit beschäftigt sich nach einem kurzen historischen Abriss des Weges bis hin zurErgänzung des Grundgesetzes und einem Überblick über die vorherigen Diskussionen, obder Tierschutz nicht schon Verfassungsrang hatte, vor allem mit den Auswirkungen, welchediese elf neuen Buchstaben in Artikel 20a GG, genau bringen werden. Dabei werdenvor allem die Auswirkungen der Grundgesetzänderung auf die unbeschränkt gewährleistetenGrundrechte der Kunstfreiheit, der Lehr- und Forschungsfreiheit, sowie der Religionsfreiheitim Vordergrund stehen. In diesen Bereichen gab es in der Vergangenheitzahlreiche Urteile, bei welchen die Gerichte unter den neuen Voraussetzungen bei der Beurteilungdes Falles unter Umständen zu einem anderen Ergebnis kommen könnten.
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