Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziologie - Medizin und Gesundheit, Note: 2,0, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Krankheit und Gesellschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Hilfsbedürftigkeit in der Not war und ist nicht objektiv bestimmbar und daher derDeutung unterlegen.Die Armenfürsorge der Kirche, die Krankensorge der Handwerkerstände und diegemeindliche Krankenversicherung sind eine Form des Ersatzes für Krankenpflegeim Familienverband und gehören zu den historischen Wurzeln solidarischenHandelns im Gesundheitssystem.Was mit der gesellschaftlichen Organisation von Hilfebedürftigkeit begann und sichmit der Ausdifferenzierung ärztlicher Behandlung fortsetzte, wurde später zu einemOrt von Interessenkämpfen und politisch- ideologischen Konflikten.Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden Tendenzen zur Vereinheitlichung derGesundheitsversorgung sichtbar. Zudem stieg das Lebensrisiko der Familien in derIndustriegesellschaft.Die Entwicklung des Deutschen Nationalstaates forderte eine Ausdehnung derTeilhabe an der Gesamtgesellschaft und dadurch Integration der Bevölkerung. Dadie wirtschaftliche bzw. politische Teilnahme nur schwach ausgeprägt war, schiensozialstaatlich eine sinnvolle Alternative zu sein.Am 15. Juni 1883 führte die kaiserliche Regierung das allgemeine System derKrankenversicherung ein.
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