Beschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Für die Entwicklung der EU übt das Recht als Integrationsinstrument eine wesentliche Funktionaus. Das Gemeinschaftsrecht verlangt für seine Effektivität nach einer einheitlichen Anwendungund einer zentralen Gerichtsbarkeit mit verbindlichen Entscheidungen. Das BVerfG erkennt zwargrundsätzlich den Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor nationalem Recht an, bestreitet jedoch fürbestimmte Fallkonstellationen die Letztentscheidungskompetenz des EuGH. Das Gericht geht seitseinem Maastricht-Urteil davon aus, dass es seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit vonabgeleitetem Gemeinschaftsrecht in Deutschland in einem Kooperationsverhältnis zum EuGHausübt. Damit steht aber die einheitliche Wirkung des EG-Rechts auf dem Spiel. Ein Blick nachItalien und Frankreich zeigt Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verhältnis nationalerVerfassungsgerichte zum EuGH. [...]
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