Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Universität Bayreuth (Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Ein öffentliches, akkusatorisches Strafverfahren, welches vor einer unabhängigen Justiz geführt wird, ist ein wesentlicher Bestandteil jedes modernen freiheitlich-demokratischen Rechtssystems. Selten spiegelt sich das Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat so deutlich wider, wie im Strafprozess.Wann und wie hat sich unser modernes Strafverfahrensrecht entwickelt? Auf welchen Wurzeln beruht es? Wie vollzog sich der Wandel vom Prozessrecht der Straftat zum Prozessrecht des Straftäters?Gegenstand dieser Arbeit soll es nicht sein, eine möglichst umfassende historische Entwicklung des Strafverfahrens auf deutschem Boden darzustellen. Vielmehr besteht die Aufgabe darin, die Entwicklung des deutschen Strafprozesses vom frühen 16. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts und die großen Veränderungen zu skizzieren, die diesem in der Zeit unterlief. Dabei soll weniger die pure Ereignisgeschichte dargestellt werden. Es sollen vielmehr Rechtsentwicklungen und Rechtsgedanken im Kontext ihrer Zeit dem Leser begreiflich, sowie deren Einfluss auf die Rechtsprechung und Gesetzgebung aufgezeigt werden.Aus diesem Grund soll im Folgenden herausgearbeitet werden, wann und woher das Gedankengut kam, welches den deutschen Strafprozess seit der Entstehung der Constitutio Criminalis Carolina bis ins Kaiserreich des 19. Jahrhunderts hinein einem konstanten Entwicklungsprozess unterzog, auf dem letztlich unser modernes Strafverfahrensrecht beruht.Der Vollständigkeit halber wird die strafprozessuale Entwicklung im 20. Jahrhundert am Ende der Arbeit knapp skizziert.[...]
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