Beschreibung
Leistungsunabhängige Nebenpflichten zum Schutz des Integritätsinteresses wurden durch Einführung des § 241 Abs. 2 BGB erstmals gesetzlich normiert. Die Entscheidung, wie diese Schutzpflichten dogmatisch herzuleiten sind, hat der Gesetzgeber der Klärung durch die Wissenschaft überlassen. Die Arbeit vergleicht die Schutzpflichten mit ihrem Pendant der « obligations de sécurité » im französischen Recht. Dabei zeigt sich, dass die Schutzpflichten der besonderen Beziehung zwischen den Beteiligten eines Schuldverhältnisses Rechnung tragen. Es handelt sich um schuldrechtliche Pflichten gesetzlichen Ursprungs, die mit den das Schuldverhältnis begründenden Handlungen entstehen. Sie teilen die Rechtsnatur der zu Grunde liegenden schuldrechtlichen Verbindung.
Autorenportrait
Julia Faenger, geboren 1981 in Aachen. Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Paris I – Panthéon Sorbonne (Maîtrise en droit, LL.M. Köln/Paris, 2004); Erstes juristisches Staatsexamen in Köln (2006); Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Rechtsanwaltskanzlei (2007-2009); Referendariat in Aachen, Köln, Brüssel und Montreal (2010-2012); Zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf (2012); seit Anfang 2012 Rechtsanwältin in Köln.
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Inhalt
Inhalt: Historische Entwicklung sowie Begründung und Rechtsnatur der Schutzpflichten und der « obligation de sécurité » – Vergleich der Tatbestände, Haftungsbegründung und Beweislastverteilung sowie des Verhältnisses zur deliktischen Haftung – Perspektiven für ein einheitliches europäisches Privatrecht.