Beschreibung
Die Arbeit befasst sich mit der Bedeutung medizinischer Richtlinien und Leitlinien für die strafrechtliche Haftung des Arztes aus einer fehlerhaften Behandlung. Im Kern geht es dabei darum, ob die Vorschriften zur Bestimmung der objektiven Seite der Fahrlässigkeit herangezogen werden können. Aufgrund der Besonderheiten der ärztlichen Behandlung und verschiedener Richt- und Leitlinien immanenter Probleme ist dies nur unter Einschränkungen möglich. Dies liegt insbesondere daran, dass die Vorschriften nicht immer dem für die Haftung maßgeblichen Facharztstandard entsprechen. Aber auch andere Umstände, wie z. B. die Unmöglichkeit der Objektivierbarkeit ärztlichen Handelns, müssen vor der Heranziehung der Richt- und Leitlinien zur Bestimmung eines Behandlungsfehlers berücksichtigt werden.
Autorenportrait
Lea Staudt wurde 1983 in Schwäbisch Hall geboren und studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Nach dem Ersten Staatsexamen promovierte sie 2011 an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2010 absolviert sie ihr Referendariat in München.
Inhalt
Inhalt: Fehlerquellen bei der ärztlichen Behandlung – Richt- und Leitlinien aus Sicht der Ärzteschaft, rechtliche Einordnung dieser Vorschriften – Problematik der Differenzierung zwischen Richtlinien und Leitlinien – Eignung von Richt- und Leitlinien zur Bestimmung eines Behandlungsfehlers – Auswirkungen der Heranziehung von Richt- und Leitlinien zur Bestimmung eines Behandlungsfehlers auf den Arztstrafprozess und den ärztlichen Alltag. Inhaltsverzeichnis