Beschreibung
Die Arbeit befasst sich mit den Folgen der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf den Schutz inländischer Gläubiger am Beispiel einer englischen
mit Verwaltungssitz in Deutschland. Ist der Gläubigerschutz bei der englischen
in Folge der Verlagerung des Verwaltungssitzes nach Deutschland tatsächlich eingeschränkt? Welche Möglichkeit lässt das Europarecht, um etwaige Lücken zu schließen? Was bedeutet dies im Hinblick auf die Anwendbarkeit deutscher Gläubigerschutzinstrumente? Hierbei werden bereits die Änderungen durch den Companies Act 2006 in England sowie durch das MoMiG in Deutschland mit berücksichtigt.
Autorenportrait
Der Autor: Gerald Gräfe, geboren 1975 in Bietigheim-Bissingen; Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz; 2001 sechsmonatiges Praktikum in einer Rechtsanwaltskanzlei im Silicon Valley; im Anschluss Referendariat am Landgericht Heilbronn; nach Tätigkeit in der Rechtsabteilung einer Wirtschaftskammer seit 2005 Tätigkeit als Rechtsanwalt, zunächst im Stuttgarter Büro einer internationalen, multidisziplinären Sozietät; daneben Promotion an der Universität Konstanz; seit 2006 Rechtsanwalt im Stuttgarter Büro einer großen deutschen Rechtsanwaltskanzlei.
Inhalt
Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit der Art. 43, 48 EG – Gläubigerschutz bei der
– Fiduciary Duties – Fraudulent und
– Phoenix Companies – Staatsaufsicht / Disqualification – Erforderlichkeit eines Gläubigerschutzes durch das Recht des Zuzugsstaates – Gläubigerschutz durch Regelungen betreffend die Zweigniederlassung – Anwendungsbereiche nationaler Regelungen im Bereich der Art. 43, 48 EG – Begrenzung des Schutzbereichs im Sinne der Keck-Rechtsprechung – Das Informationsmodell des EuGH oder der «aufgeklärte» Gläubiger – Herkunftslandprinzip – Existenzvernichtungshaftung – Insolvenzverschleppungshaftung – Ersatzanspruch nach § 64 Abs. 2 GmbHG (§ 64 S. 1 GmbHG-MoMiG) – Eigenkapitalersatzrecht – Gläubigerschutz durch Öffentliches Recht. Inhaltsverzeichnis