Beschreibung
Schuldzusagen treten im deutschen und englischen Recht in unterschiedlichen Formen auf. Dabei wird die bezweckte Rechtsfolge nicht immer klar und die Ausarbeitung einer Typenreihe bereitet Probleme. Das deutsche Recht versucht, je nach Parteiwillen selbständige, feststellende und nichtrechtsgeschäftliche Schuldzusagen zu unterscheiden. Im englischen Recht erlangen Zusagen dagegen über die Lehre der consideration Verbindlichkeit. Dies verlangt einen Leistungsaustausch, soweit die Erklärung nicht in Form der deed erfolgt. Auch kennen beide Rechtskreise Zusagen nichtvertraglicher Art. Die Arbeit ordnet die Gesamtheit der Schuldzusagen in einer Typenreihe und vergleicht sie. Auf diese Weise gewährt sie Orientierung im Umgang mit einseitig bindenden Schuldzusagen in beiden Jurisdiktionen.
Autorenportrait
Niklas Wielandt wurde 1977 in Rottweil geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Hamburg. Während eines Auslandsjahres an der Université des Sciences Sociales in Toulouse (Frankreich) erwarb er den Titel des Maître en Droit im Bereich europäisches und internationales Recht. Es folgten das Erste juristische Staatsexamen und das Promotionsstudium in Hamburg. Nach erfolgreichem Absolvieren des Zweiten juristischen Staatsexamens am Oberlandesgericht Hamburg wechselte der Autor nach Berlin, wo er gegenwärtig als Rechtsanwalt in einer Sozietät tätig ist.