«Perpetuatio fori internationalis» im Zivilprozeß und im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. 278 S.
Erschienen am
09.08.2010
Beschreibung
Wie wirkt sich ein Fortfall der zuständigkeitsbegründenden Tatsachen nach Verfahrensbeginn auf die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts aus? Diese Frage ist schon wegen der Folgerungen für das anwendbare Sachrecht und den materiellrechtlichen Verfahrensausgang bedeutsam. Dennoch beantworten sie nur wenige zuständigkeitsrechtliche Regelungen ausdrücklich. Auch hat die Rechtsprechung bislang keine einheitlichen Kriterien hervorgebracht. Um die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über das Eingreifen einer Zuständigkeitsfortdauer zu stärken, untersucht die Autorin die normative Verankerung dieses Rechtsinstituts und arbeitet rechtsquellenübergreifende Strukturprinzipien heraus. Darüber hinaus macht sie Vorschläge zur Ergänzung des geltenden Rechts. Die Arbeit behandelt das autonome deutsche IZVR unter Berücksichtigung des FamFG, das Recht europarechtlichen Ursprungs am Beispiel der Verordnungen 44/2001 und 2201/2003 sowie das staatsvertragliche Recht, dort exemplarisch das Haager Minderjährigenschutzabkommen (1961) und das Kinderschutzabkommen (1996).
Autorenportrait
Edda Gampp, geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und der Université Paris I – Panthéon-Sorbonne (Maîtrise en droit); Promotion an der Universität zu Köln; Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes; Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln mit Wahlstation in Moskau.
Inhalt
Zuständigkeitsfortdauer im autonomen deutschen IZVR: Streitiger Zivilprozeß und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Zuständigkeitsfortdauer im Europäischen Zivilverfahrensrecht: Verordnungen [EG] Nr. 44/2001 (EuGVO) und [EG] Nr. 2201/2003 (EuEheVO II) – Zuständigkeitsfortdauer im Recht staatsvertraglichen Ursprungs am Beispiel des Minderjährigenschutzrechts: Haager Minderjährigenschutzabkommen von 1961 (MSA); Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996 (KSÜ) – Rechtsquellenübergreifende Betrachtung: Regelungsmuster; Theoretische Einordnung; Determinanten des Umgangs mit der Zuständigkeitsfortdauer; Desiderate an die Rechtsetzung.