Beschreibung
Der Börsengang eines Unternehmens dient regelmäßig nicht nur der Beschaffung zusätzlichen Kapitals, sondern wird oft auch Teil einer «Exit-Strategie» sein. Es besteht deshalb die Gefahr, dass sich die Altaktionäre alsbald nach dem Börsengang von ihren Altbeständen trennen und der Aktienkurs deshalb unter Druck gerät. Um diese Gefahr zu verringern, verpflichten sich meist die Altaktionäre in sogenannten Lock-up Vereinbarungen ihre Aktien nach dem Börsengang für einen bestimmten Zeitraum nicht zu veräußern. Die Arbeit untersucht diese, im deutschen Recht weitestgehend nicht reglementierten, Lock-up Vereinbarungen. Sie weist nach, dass es einer stärkeren gesetzlichen Regulierung nicht bedarf und mündet in einem Vorschlag zur kautelarjuristischen Ausgestaltung solcher Vereinbarungen.
Autorenportrait
Der Autor: Dietmar Haffa, geboren 1970, legte 1993 in Villingen-Schwenningen seine Prüfung zum Diplom-Betriebswirt (B.A.) ab. Nach seiner Berufstätigkeit in der Kreditabteilung einer Sparkasse studierte er in Konstanz Rechtswissenschaften, wo er 1999 seine Erste und 2001 seine Zweite juristische Staatsprüfung ablegte. Seit 2003 ist er als Rechtsanwalt und seit 2007 auch als Insolvenzverwalter in Stuttgart tätig.