Beschreibung
Seit dem 1.7.2002 enthält das deutsche Urhebervertragsrecht in § 32 b UrhG eine Vorschrift mit kollisionsrechtlichem Gehalt. Sie wurde in rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht im Gesetzgebungsverfahren und nach Verabschiedung kaum beleuchtet
dies holt die Verfasserin in dieser Arbeit nach. Die Vorschrift des § 32 b UrhG wird in die Anknüpfung im internationalen Urheberrecht, die allgemeinen Grundsätze des internationalen Vertragsrechts sowie gemeinschaftsrechtliche Vorgaben eingeordnet. Die Verfasserin untersucht, wie weit im internationalen Urhebervertragsrecht die Freiheit parteiautonomer Gestaltung geht. Sie zeigt auf, dass die Etablierung international zwingender Normen auf europäischer Ebene weder in rechtsdogmatischer noch in rechtspolitischer Hinsicht der richtige Weg zum Schutz des Urhebers im Kollisionsrecht ist.
Autorenportrait
Die Autorin: Silke Pütz wurde 1974 in Lahnstein geboren. Von 1994 bis 1999 studierte sie Jura an der Universität Trier. Nach dem Referendariat in Trier, Speyer und Luxemburg arbeitete sie von 2002 bis 2004 promotionsbegleitend als Wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Kanzlei auf dem Gebiet des Aktienrechts. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin im Bereich des Gesellschaftsrechts im Münchner Büro einer Kanzlei tätig.
Inhalt
: Internationales Urhebervertragsrecht – Begrenzte Reichweite des Vertragsstatuts – Regelung des § 32 b UrhG – International zwingende Geltung der Vergütungsregeln – Teleologische Reduktion des § 32 b UrhG – Verhältnis von § 32 b UrhG und Art. 34 EGBGB – Verhältnis von § 32 b UrhG und Art. 30 EGBGB – Einordnung in Gemeinschaftsrecht und europäisches Privatrecht – Rechtspolitische und rechtsökonomische Analyse – Interessenanalyse.