Das Umweltstrafrecht nach dem 45.Strafrechtsänderungsgesetz.
Dt/dt, Schriften zum Umweltrecht 184
Heger, Martin / Kloepfer, /
Erschienen am
01.03.2015, Auflage: 1. Auflage
Beschreibung
'Der Schutz der natürlichen Umwelt ist längst zu einer Schicksalsfrage der kommenden Jahrzehnte geworden. Ohne wirksamen Umweltschutz wird es auf Dauer keine lebenswerte Zukunft geben. Und deshalb ist der neuerliche CO2-Anstieg in Deutschland gewiss eine beunruhigende Meldung.' (Aus dem Vorwort) Der Band dokumentiert die Tagung zum 45. Strafrechtsänderungsgesetz, die im Februar 2013 an der Humboldt-Universität stattfand. Neben Grundfragen des Umweltstrafrechts und der Darstellung der Änderungen durch das 45. Strafrechtsänderungsgesetz wird auch die Wirkung des Europarechts und des Umweltstrafrechts einschließlich des Nebenstrafrechts beleuchtet. Die Darstellung der staatsanwaltlichen Praxis bei der Verfolgung von Umweltstrafsachen bildet einen weiteren Schwerpunkt. Der Band schließt mit einer Diskussion über die Bedeutung des Umweltstrafrechts als Instrument des Umweltschutzes in seinem Verhältnis zum privaten und öffentlichen Umweltrecht. Zusatztext
Autorenportrait
Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974-1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976-1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992-2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992-1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission 'Umweltgesetzbuch' und von 1999-2001 und 2005-2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008-2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig.
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