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Die extraterritoriale Anwendung der antifraud-Vorschriften im US-amerikanischen

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Erschienen am 01.01.2013, Auflage: 1. Auflage
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783428139767
Sprache: Deutsch
Umfang: 330

Beschreibung

Inhaltsangabe1. Einführung in die Untersuchung 2. Grundlagen der extraterritorialen Rechtsanwendung Über Territorialität und Extraterritorialität - Einordnung der extraterritorialen Rechtsanwendung in den USA - Die Vermutung gegen Extraterritorialität als Ausgangspunkt der US-amerikanischen Rechtsprechung 3. Extraterritoriale Rechtsanwendung außerhalb des Kapitalmarktrechts Kartellrecht - Zivilprozessrecht - Weitere Rechtsgebiete 4. Grundlagen des US-amerikanischen Kapitalmarktrechts Gesetzliche Grundlagen - Der Begriff 'security' - Die antifraud-Vorschriften Section 10(b) SEA 1934 und Rule 10b-5 5. Extraterritoriale Anwendung der antifraud-Vorschriften vor der Entscheidung Morrison v. National Australia Bank Ltd. des US Supreme Court Suche nach Quellen für die Widerlegung der Vermutung gegen Extraterritorialität - Entwicklung eigener Voraussetzungen durch die US-amerikanische Rechtsprechung - Kritik an der US-amerikanischen Rechtsprechung 6. Lösungsvorschläge 7. Das Verfahren Morrison v. National Australia Bank Ltd. Sachverhalt Klage Entscheidung des District Court Berufungsverfahren Entscheidung des Court of Appeals Writ of certiorari Revisionsverfahren Entscheidung des US Supreme Court 8. Extraterritoriale Anwendung der antifraud-Vorschriften nach Morisson v. National Australia Bank Ltd. Folgen des transactional test - Gesetzgebung im Bereich der extraterritorialen Rechtsanwendung um Morrison v. National Australia Bank Ltd. 9. 'Umgehung' des transactional test und forum non conveniens 10. Zusammenfassung der Ergebnisse USEntscheidungsregister Literatur und Stichwortverzeichnis

Autorenportrait

Johannes Richter wurde 1981 in Ulm geboren. Er studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. Im Anschluss war er bis 2009 Referendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Von 2009 bis 2010 studierte er an der Boston University und erwarb dort den Master of Laws (LL.M.). Nach dem Bestehen des New York Bar Exam wurde er im Januar 2011 als Attorney-at-Law im Bundesstaat New York zugelassen. Seit Juni 2012 arbeitet er in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München.

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