Münchener Kommentar zum Aktiengesetz/AktG 3
§§ 118-178
Habersack, Mathias / Kalss u a, Susanne
Erschienen am
01.11.2020, Auflage: 5. Auflage
Beschreibung
Zum Werk Wer aktienrechtlich tätig ist, ist auf die sorgfältigen, präzisen und umfassenden Informationen dieses einzigartigen Werkes dringend angewiesen. In insgesamt sieben Bänden bietet dieses Standardwerk in neuer Auflage - Lösungsvorschläge, die dem Zusammenwachsen der europäischen Länder, der internationalen Kapitalverflechtung und -beschaffung sowie der Zunahme weltweit tätiger Konzerne Rechnung tragen Aktualität durch Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen und ergänzungen Praxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenz Erfahrung von Experten, die sich als Unternehmensberater und Richter praktisch mit dem Aktienrecht befassen oder aber als Wissenschaftler auf diesem Gebiet tätig sind Hinweise zur Rechtslage in Österreich bei den Kommentierungen des deutschen Rechts Vorteile auf einen Blick - zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Selektion im Bereich der Literatur übersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit präzise Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau auch für noch nicht entschiedene Fallkonstellationen wegweisend Zur Neuauflage Die ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung einer AG erfordert detaillierte Kenntnisse der Regelungen der §§ 118 ff. AktG. Dies gilt in besonderem Maß in Zeiten von COVID-19 oder anderen pandemieartigen Ereignissen. In zahlreichen Neuregelungen durch das ARUG II wurden die Rechte der Aktionäre gestärkt. Zu nennen sind z.B. - Beschlussfassung über das Vergütungssystem und den Vergütungsbericht für Vorstandsmitglieder (§ 120a AktG) - Say on Pay Neuregelungen zu institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern (§§ 134a134d AktG elektronische Ausübung des Stimmrechts (§ 118 AktG) Wesentliche Änderungen haben sich darüber hinaus im Bereich der Rechnungslegung und Gewinnverwendung ergeben. - Neuregelung zum Vergütungsbericht (§ 162 AktG) Regelung zu den erläuternden Berichten (§ 176 AktG iVm §§ 289a, 315a HGB) Berücksichtigt sind ferner die Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) zu den §§ 124, 143 AktG. Schließlich ist auf die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2020 hinzuweisen. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariat, Unternehmen.