Einheitspatent, Einheitliches Patentgericht
EPatVO, EPatÜbersVO, EPGÜ, EPGVerfO mit Nebenvorschriften
Plassmann, Clemens / Ahrens u a, Hans-Jürgen
Erschienen am
01.01.2024
Beschreibung
Zum Werk Voraussichtlich im Frühjahr 2023 wird das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen. Dieser praktisch-wissenschaftliche Kommentar behandelt die vier zentralen Rechtsakte des neuen EU-Einheitspatentsystems, nämlich - die Verordnung über das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (VO [EU] Nr. 1257/2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes) die ÜbersetzungsVerordnung (VO [EU] Nr. 1260/2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen) das Abkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts für Europäische Patente und Europäische Einheitspatente die Verfahrensordnung des Gerichts ("Rules of Procedure") in der amtlichen deutschen Fassung Wichtige Nebenvorschriften, etwa die Gebührenordnung und die Satzung des Einheitlichen Patentgerichts, werden mitbehandelt. Der besondere Nutzen des Werkes für die Leserschaft liegt in der praxisgerechten, wissenschaftlich untermauerten Durchdringung des komplexen Normenwerks und seiner gewöhnungsbedürftigen Systematik. Die Kommentierung gibt hinreichende Sicherheit bei der Handhabung der Regeln des neuen Gerichtssystems. Die Verfahrensordnung, die von unterschiedlichen europäischen Rechtstraditionen beeinflusst wurde, ist in besonderem Maße erläuterungsbedürftig und wird demgemäß eingehend und mit vergleichendem Blick auf das EPÜ und das nationale Verfahrensrecht behandelt. Vorteile auf einen Blick - Herausgeber hat an der Formulierung der neuen Normen mitgewirkt Autorenteam besteht aus erfahrenen Expertinnen und Experten klare, umfassende Erläuterung auf hohem Niveau Zielgruppe Für alle im europäischen Patentrecht tätigen Juristinnen und Juristen und Patentanwaltschaft Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, d.h. insbesondere Rechtsanwaltschaft, Richterschaft und Patentanwaltschaft sowie interne Rechts- und Patentabteilungen, schließlich alle Universitäten und wissenschaftliche Einrichtungen, die sich mit dem europäischen Patentrecht befassen.