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Home-Office. Möglichkeiten der Anordnung durch den Arbeitgeber und Ansprüche des

Die Rechtslage vor und nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Bod
Erschienen am 01.07.2022
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783346703781
Sprache: Deutsch
Umfang: 24
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Universität Kassel (FB 07 Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar zum Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der bisher nur befristeten Gültigkeit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und dem Ziel, gem. § 1 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung der Eindämmung der Pandemie zu dienen, wird in dieser Arbeit sowohl die bisherige Rechtslage als auch die aktuelle Rechtslage im Sinne der Verordnung dargestellt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Home-Office, welcher über die Pandemie hinaus bestehen soll, ist klar von der aktuell geltenden Verordnung abzugrenzen. Den Medien zufolge soll es jedoch bereits vor Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur mobilen Arbeit, welches einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten regeln soll, im Bundesarbeitsministerium gegeben haben. Jedoch sieht dieses lediglich einen Anspruch von 24 Tagen Home-Office pro Jahr vor. Die Einführung von Home-Office in einem Unternehmen bedarf einer wirksamen Rechtsgrundlage. Eine solche Rechtsgrundlage kann zum einen mit Hilfe einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen werden. In diesen Fällen ist es üblich eine Regelung in den Arbeitsvertrag mit aufzunehmen oder eine gesonderte Home-Office-Vereinbarung neben dem Arbeitsvertrag zu verfassen. Zum anderen können in Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Home-Office innerhalb einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Wie sieht es jedoch in den Fällen aus, in denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich nicht einig werden? Welche Möglichkeiten für Arbeitgeber gibt es, den Arbeiternehmer auch gegen dessen Einwilligung ins Home-Office zu schicken? Gibt es Fallkonstellationen nach denen der Arbeitnehmer auch ohne eine Anweisung des Arbeitgebers ein Anrecht darauf hat von zu Hause zu arbeiten und dem Büro fernzubleiben? Werden sich im Hinblick auf die Pandemie neue rechtliche Möglichkeiten ergeben?

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