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Die Abgrenzung von konkludenter Täuschung und der Täuschung durch Unterlassen

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Erschienen am 25.08.2022
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783346701787
Sprache: Deutsch
Umfang: 30 S., 0.60 MB
Auflage: 1. Auflage 2022
E-Book
Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13, Universität Augsburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Propädeutisches Seminar - Betrug, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird zunächst erläutert, was unter einer Täuschung im Sinne des § 263 StGB im Allgemeinen zu verstehen ist. Als dann wird der Begriff der konkludenten Täuschung und der durch Unterlassen näher erklärt. Im Anschluss wird auf die Abgrenzungsproblematik an sich und ihre Konsequenzen für das Rechtswesen eingegangen, bevor hierzu persönlich Stellung genommen wird. Am Ende der Arbeit werden einige wenige Beispiele für die in Rede stehenden Tatalternativen aufgezeigt.Das Leben heutzutage ist überwiegend kapitalistisch geprägt. Mehr noch. Die Menschen richten nahezu ihr ganzes Leben am Kapitalismus aus. Doch wem genug nicht genug ist, der fängt an, die für das menschliche Zusammenleben notwendigen Rechtsnormen zu missachten und täuscht andere, um sich selber bereichern zu können. So auch die Angeklagten im Fall Hoyzer. In dem zugrundeliegenden Fußballwettskandal manipulierten die Täter Fußballwetten und erhöhten so ihre Gewinnchancen. Sie bestachen Schiedsrichter und Fußballspieler, damit diese durch falsche Entscheidungen bzw. unsportliches Verhalten auf den Ausgang der Spiele einwirkten. Auf eben diese Spiele setzten die Angeklagten sodann enorme Geldsummen. Die Wettanbieter erlitten dadurch einen Vermögensschaden von insgesamt drei Millionen Euro. Verurteilt wurde der Haupttäter in allen Fällen wegen vollendeten Betrugs durch konkludente Täuschung ggü. den Arbeitnehmern der Wettanbieter, welche die jeweiligen Wettscheine annahmen. Alles andere würde unser Rechtsgefühl auch stark beeinträchtigen. Dennoch wurde in ähnlich gelagerten Fällen unterschiedlich geurteilt und der Täter teilweise sogar freigesprochen.Grund hierfür ist das Fehlen einer einheitlichen dogmatischen Grundregelung bzgl. der Tatalternativen des Betrugs undder Streit um die Abgrenzung von konkludenter Täuschung und der Täuschung durch Unterlassen bei § 263. Immer wieder wirdbei gleichen Sachverhaltskonstellationen unterschiedlich geurteilt, die Täter unterschiedlich bestraft.

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