Beschreibung
Dieses Werk erläutert in systematischer Darstellung die rechtlichen Grundsätze des Behandlungsvertrages. Dabei werden u.a. die folgenden Themengebiete behandelt: Vertragspartner und Wesen des Behandlungsvertrages, öffentlich-rechtliche Sonderverhältnisse, Vertragsschluss, Behandlung, Dokumentation, Haftung und Beweislast sowie die ärztlichen und patientenseitigen Pflichten. Materien wie das IPR des Behandlungsvertrages, Sonderbereiche spezieller Behandlungsformen sowie die ärztliche Schweigepflicht in der Arztpraxis und im Krankenhaus bilden weitere Schwerpunkte. Die mit Fragen des Patientenrechtegesetzes und der Arzthaftung befassten Rechtsanwälte, Richter, Krankenhausträger und -verwaltungen, die Mitarbeiter von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ebenso wie Ärzte oder Studenten der Rechtswissenschaft oder Medizin finden, so wie Pflegepersonal oder Patienten, alle wichtigen rechtlichen Bereiche erläutert. Das Werk eignet sich daher zur Einarbeitung in die behandelten Themen sowie als Nachschlagewerk zur konkreten Beantwortung von Einzelfragen und schließlich als Ausbildungslektüre für den Schwerpunkt an der Universität, den Fachanwaltslehrgang Medizinrecht oder die Pflegeberufe. Auf dem Stand 2024 bietet das Handbuch eine grundlegende Darstellung sämtlicher medizinrechtlicher Fragestellungen. Herr Professor Bernd-Rüdiger Kern ist emeritierter Professor für Zivilrecht an der Universität Leipzig und Begründer sowie langjähriger wissenschaftlicher Leiter des LL.M. Studienganges Medizinrecht an der Dresden International University. Er ist als einer der führenden Begründer des Medizinrechts durch zahlreiche Publikationen auf diesem Gebiet ausgewiesen und anerkannt und führt gemeinsam mit den zahlreichen weiteren praxiserfahrenen, spezialisierten und namhaften Autoren dieses Werk konkret als Praktikerhandbuch ein.
Autorenportrait
Das Autorenteam setzt sich aus renommierten Fachexperten auf dem Gebiet des Medizinrechts zusammen, die ihr profundes Wissen und ihre langjährige Erfahrung in dieses Werk einfließen ließen.