Beschreibung
Das europäische Recht der laufenden Bankaufsicht bezweckt neben dem Systemschutz zunehmend auch den Schutz individualisierbarer Kundengruppen, insbesondere der Einleger, Anleger und Verbraucher. Derzeit werden diese vor allem durch öffentlich-rechtliche Instrumente wie die Bankaufsicht der BaFin und EZB oder die gesetzliche Einlagensicherung geschützt, während ein privatrechtlicher Schutz nur punktuell besteht. In Anlehnung an die unionsrechtlichen Modelle des Wettbewerbs- und Kapitalmarktrechts untersucht Nikolai Badenhoop, ob und wie bankaufsichtsrechtliche Ziele und Pflichten mit Mitteln des Privatrechts durchgesetzt werden können. Das aufsichtsrechtliche Systemschutzziel beeinflusst durch die Pflicht zum Risikomanagement vor allem das Gesellschaftsrecht. Das Individualschutzziel spielt für die Vertragsauslegung und Schadensersatzansprüche im Kundenkontakt eine besondere Rolle. Da das europäische Bankaufsichtsrecht flächendeckend Individualschutzziele verfolgt, plädiert der Autor für eine unionsrechtskonforme Auslegung des Vertrags- und Deliktsrechts und damit für eine stärkere privatrechtliche Durchsetzung.
Autorenportrait
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Rom und London (Humboldt European Law School); 2015 Erste Juristische Prüfung; Laurea Magistrale in Giurisprudenza an der Universität La Sapienza, Rom; LL.M. am King's College London; 2019 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin; seit 2019 Referendar am Kammergericht Berlin.