Beschreibung
Inhalt: Am 18.08.2006 ist – nach längeren wissenschaftlichen Diskussionen – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, mit dem insbesondere vier einschlägige europarechtliche Richtlinienvorgaben in das deutsche Recht transformiert wurden. Ausweislich seines § 1 hat das Gesetz zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Während das AGG primär arbeitsrechtlich bezogene Bestimmungen enthält, übernimmt es diese Zielvorgaben – mit Ausnahme des Merkmals der Weltanschauung – (jedoch) ebenso für den allgemeinen Zivilrechtsverkehr, der insbesondere in den §§ 19 – 21 AGG Regelung findet; eben diese Vorschriften stehen daher auch im Fokus der vorliegenden Dissertation.
Nachdem das AGG nunmehr über fünf Jahre in Kraft ist, erschien es insoweit sinnvoll und leistbar, (auch) die allgemein zivilrechtlichen Bestimmungen, die bisher wohl weniger Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen bzw. gerichtlich zu entscheidender Streitfälle waren, einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Zu untersuchen galt es insbesondere etwa, inwiefern sich die Regelungen des AGG in die bereits vorhandene Systematik des Zivilrechts eingefügt bzw. diese verändert haben. Hintergrund ist insofern u. a. die grundsätzliche Frage nach der Vereinbarkeit von Diskriminierungsschutz und Vertragsfreiheit im Privatrecht.