Beschreibung
Überblick über die Rechtsform der GmbH&Co. KG mit MustervorlagenDie GmbH&Co. KG ist eine Kombination aus zwei Rechtsformen, nämlich eine Kombination der klassischen Kommanditgesellschaft mit der GmbH. Die GmbH&Co. KG wird als eigene Rechtsform verstanden. Bei der GmbH&Co. KG ist die Komplementärin, die gesetzlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG haftet, eine GmbH. Damit lässt sich eine Haftungsbegrenzung für natürliche Personen erreichen, die die Rechtsform der KG wählen wollen. Die natürlichen Personen sind Gesellschafter der Komplementär-GmbH und damit ist ihre Haftung auf ihre Einlage bei der GmbH beschränkt. Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre im Handelsregister eingetragene Hafteinlage und ggf. auf weitere Einlagen begrenzt, die geleistet oder etwa durch stehen gelassene Gewinne gebildet wurden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH&Co. KG ist flexibel gestaltbar und kann damit auf die individuellen Anforderungen und Ziele des Unternehmens ausgerichtet werden.Inhalte:Struktur der klassischen Kommanditgesellschaft. Besonderheiten bei der Verwendung der GmbH als Komplementärin, spezielle gesetzliche Regelungen für die GmbH&Co. KG, wie etwas Insolvenzantragspflichten, Ein-Personen-GmbH&Co. KG, doppelstöckige GmbH&Co. KG, Konzernorganisation durch GmbH&Co. KGs, Hafteinlage, Kommanditkapital, Steuerrecht, Gewerbesteuerliche Besonderheiten, Geschäftsführung, Rechte der Kommanditisten, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Gesellschafterkonten, Kündigung, Ausschluss von Gesellschafter, Anwachsung, Liquidationsloser Übergang des Gesellschaftsvermögens.
Autorenportrait
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH München) berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management&Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er hat das Unternehmen der nächsten Familiengeneration übergeben und ist wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig. Dazu gehört auch die Beratung von Kanzleien bei der Kanzleiführung einschließlich ihrer strategischen Ausrichtung.
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