Beschreibung
Laut Schweizerischem Aktienrecht obliegt dem Verwaltungsrat die Pflicht, das Interesse der Aktiengesellschaft zu wahren. Eine Definition dieses Interesses durch den Gesetzgeber liegt jedoch nicht vor. Diese Arbeit wendet die Systemtheorie auf diese Fragestellung an. Die Systemtheorie ermöglicht eine sehr differenzierte Beschreibung von Wirtschaft und Recht, wodurch eine Definition formuliert werden kann, welche der Komplexität der Frage Rechnung zu tragen vermag. Gleichzeitig weist dieses Werk auf, wie die abstrakten Begriffe der Systemtheorie auf konkrete Sachverhalte angewandt werden können und zu welchen Erkenntnissen diese Anwendung führt. Diese Arbeit wendet die Systemtheorie auf diese Fragestellung an. Die Systemtheorie ermöglicht eine sehr differenzierte Beschreibung von Wirtschaft und Recht, wodurch eine Definition formuliert werden kann, welche der Komplexität der Frage Rechnung zu tragen vermag. Gleichzeitig weist dieses Werk auf, wie die abstrakten Begriffe der Systemtheorie auf konkrete Sachverhalte angewandt werden können und zu welchen Erkenntnissen diese Anwendung führt.