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BBI - Berlin Brandenburg International

Einfluss- bzw.Partizipationsmöglichkeiten betroffener Brandenburger Gemeinden so

Bod
Erschienen am 01.11.2011
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783656054221
Sprache: Deutsch
Umfang: 48
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Methoden, Forschung, Note: 1,3, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Zitat verdeutlicht den Wunsch der Bürgerinitiative Teltow gegen Fluglärm an der Gestaltung der neuen An- und Abflugverfahren des Flughafens Berlin-Brandenburg International mitzuwirken. Die BI Teltow steht exemplarisch für derzeit etwa 30 weitere Initiativen, die ihr Mitspracherecht bei der Festlegung der Flugrouten einfordern und sich die Flugrouten nicht von der DFS vorschreiben lassen wollen. Dazu nutzen sie sowohl den politischen Dialog, als auch den öffentlichen Protest1 (vgl. Fröhlich 2011). Die zahlreichen BI wurden als Reaktion auf die am 6. September 2010 durch die zuständige Fachbehörde, die DFS, vorgestellten Flugrouten gegründet. Durch die neuen Routen sollen deutlich mehr Brandenburger Gemeinden und Berliner Bezirke vom auftretenden Fluglärm betroffen sein (vgl. PNN 2010). Im Rahmen dieses Seminarprojekts interessiert vor allem, welche Möglichkeiten, die von den vorgestellten Flugrouten betroffenen Bürger haben, um am Festlegungsprozess des An- und Abflugverfahrens teilnehmen zu können. Eine Teilhabe ist auf verschiedenen Wegen denkbar. So können Bürger beispielsweise durch die Abwahl ihrer jeweiligen Landesregierungen die Politik auf konventionelle Art abstrafen. Es lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht untersuchen bzw. vorhersagen, ob betroffene Bürger diese Möglichkeit nutzen werden und welcher Erfolg dadurch erzielt werden kann. Hingegen bietet die Fluglärmkommission (FLK) des BBI als institutionell vorgesehenes Gremium eine Möglichkeit, Interessen zu artikulieren.2 In der FLK sind die vom Fluglärm betroffenen Gemeinden und Bezirke vertreten. Nach der Vorstellung der neuen Flugrouten wurde sie auf 35 Mitglieder erweitert (vgl. MIL a 2011). Da die BI selbst nicht Mitglied in der FLK sein dürfen, können die Interessen der betroffenen Bürger dort nur durch die politischen Vertreter artikuliert werden. Daher soll folgende Fragestellung untersucht werden: Welche Effekte hat die organisierte Mitarbeit von betroffenen Bürgern in Bürgerinitiativen gegen Fluglärm auf die Flugverfahrensplanung (An- und Abflugrouten) beim BBI und welche Wirkungen erzielt die Fluglärmkommission als gesetzlich geregeltes Beteiligungsverfahren für betroffene Gemeinden bei der Flugverfahrensplanung.

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