Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 1,0, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung"Von Innerer Pressefreiheit kann in Deutschland nicht die Rede sein. Nur jeder vierte Journalist/jede vierte Journalistin in den Printmedien sieht sich völlig frei von Einflussnahmen des Verlegers, Herausgebers oder des Verlagsmanagements." Mit diesen Worten leitete die IG-Medien-Zeitschrift Menschen machen Medien im Mai 1994 ihren Aufmacher ein. Bezogen wurde diese Aussage auf eine Umfrage der IG-Medien-Fachgruppe Journalismus. Das Problem [...] (der Gefährdung der journalistischen Unabhängigkeit durch den wirtschaftlichen Träger) im Sinne einer Regelung des Verhältnisses [...] (zwischen Verleger und Redakteur) ist ein Phänomen, das sich durch die gesamte bundesdeutsche Pressegeschichte zieht, kommentiert der Medienwissenschaftler Bernhard Fritsch dieses Zitat. Für die vorliegende Arbeit wurde der Anspruch erhoben, zu untersuchen, welche Aktivitäten im Fall Schnittstelle Verlag Redaktion vorliegen, Einfluss auf die journalistische Unabhängigkeit zu nehmen.Das Dispositiv innere Pressefreiheit bezieht sich im Folgenden an der generell geltenden Auslegung des Begriffs von innerer Pressefreiheit als Charakteristikum der Kompetenzen zwischen Verlag und Redaktion. Bei der inneren Pressefreiheit geht es um die rechtliche Sicherung bestimmter Strukturprinzipien im Verhältnis zwischen Verleger und [...] den[...] redaktionellen Mitarbeitern eines Presseunternehmens, deklariert das Fischer Lexikon. Dabei seien die Abgrenzungen publizistischer Kompetenzen sowie [...] wirtschaftlicher Maßnahmen zu unterscheiden.Die Presse der Bundesrepublik Deutschland steht am 21. November 1949 vor der Stunde Null. Damals manifestierte die Hochkommission der alliierten Besatzungsmächte einen gesetzlichen Erlass, wodurch nach dem Zweiten Weltkrieg die Produktion und der Vertrieb von Printprodukten legitimiert. Erstmals in der deutschen Geschichte konnte dadurch eine unabhängige Presse ohne die Hegemonie des Staats aufkeimen. Das Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1952 definiert privatwirtschaftlich organisierte Presse- und Rundfunkunternehmen als Tendenzbetriebe5 wodurch die publizistische Unabhängigkeit von Unternehmen geschützt werden soll. Das heißt, der Verlag entscheidet über die Tendenz des Blattes [...] (und) hat freie Hand in wirtschaftlichen Fragen und bei Personalentscheidungen, die Redakteure betreffen...
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