Beschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, , Sprache: Deutsch, Abstract: Zugegeben: An die Methode der Beweismittelsynopse kam ich parthenogenetisch wieweiland die Jungfrau ans Kind: Ich vertrat, bisher erstmalig, eine junge Frau/Mutter alsamtsgerichtlich Geschädigte vor dem Oberlandgericht in einer Eilbeschwerde nicht zuletztdeshalb, weil die professionell-advokatische Prozessvertretung im Vorverfahren so grotten-,genauer und richtig: krottenschlecht (weil auf Kröte bezogen) wie erfolglos war.In diesem vor dem Amtsgericht Euskirchen im Juli 2001 eröffneten (inzwischen in dersogenannten Hauptsache durch Vergleich formal beendeten) Zivil(prozess)verfahren sind vonAnfang an so zahlreiche Grund- und Menschenrechtsverletzungen vorgekommen[1], dass einweiterer -scheinbar unterrangiger- Aspekt aus der Frühphase der Verfahren bisher noch nichtaufgearbeitet wurde, folglich hier erstmalig angesprochen wird. Es geht um Legitimationdurch Verfahren (Niklas Luhmann) - jenen Aspekt des übergreifend-allgemeinenGerechtigkeitstops, der im gegenwärtigen Verständnis von Gerechtigkeit übereinstimmend inder sozialwissenschaftlichen Forschung und im Alltagsverständnis zuförderst mitGerechtigkeit verbunden wird: Im etymologischen Sinn nämlich meint Gerechtigkeit(ähnlich wie Recht) im gegenwärtigen Deutsch(land) nicht mehr wie bis noch im 18.Jahrhundert gerade, aufrecht, richtig, rein, sondern vor allem den geltenden Rechtsnormenentsprechendes Handeln und Urteilen, Rechtsprechung, mit der Rechtspflege beauftragteInstitution[2]. [...]
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