Beschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, , Sprache: Deutsch, Abstract: von Verfassungsbeschwerden nach § 93 BVerfGG 25.11.2003An den Europäischen Gerichtshoffür Menschenrechte/EGMRbeim Europarat StrasbourgzHdn. Jürgen MarcetusEuropean Court of Human Rights/Council of EuropeCour Européenne des Droits de lHomme/Conseil de lEuropeF-67075 S t r a s b o u r gEGMR-Individualbeschwerde 4261/03: ZusammenfassungDie Nichtannahmepraxis des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vonVerfassungsbeschwerden ohne Begründung/en ist menschenwürdeverletzend und widersprichtdem Gleichheitsgrundsatz.§ 93 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) als dessen rechtliche Grundlage verstösstgegen Artikel 1 im Zusammenhang mit Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonven-tion/EMRK.§ 93 des BVerfGG ist (wenn nicht als nichtig zu bewerten und aufzuheben, so doch) für menschenwürdeverletzend zu erklären.In diesem Beschwerdetext geht es um die argumentative Begründung der beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) des Europarats in Strasbourg zur Entscheidung anstehenden Individualbeschwerde 4261/03.Im Juli 2001 wurden einer Mutter aufgrund eines Eilbeschlusses des vertretungsweise zuständigen Euskirchener Amtsrichters Robert Ehl nach Empfehlung der Euskirchener Jugendamtsmitarbeiterin Bettina Eil ihre beiden -damals ein- und dreijährigen- Kinder von Amts wegen faktisch entzogen.
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