Beschreibung
Das Recht am eigenen Bild hat sich von einem rein ideellen Recht zum Doppelrecht entwickelt. Es birgt ideelle und vermögenswerte Interessen, die in monistischer Art miteinander verklammert sind. Eine Übertragbarkeit scheitert an der unauflöslichen Wechselbeziehung zwischen Image – dem Zentrum des wirtschaftlichen Interesses.
Inhalt
Inhaltsverzeichnis - 1. Teil: Problemstellung und methodisches Vorgehen - 2. Teil: Das Recht am eigenen Bild - 3. Teil: Das Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht - 4. Teil: Die Übertragbarkeit des Rechts am eigenen Bild - 5. Teil: Schlussbemerkung - Literaturverzeichnis