Beschreibung
Durch die stärkere Einbindung der Bundeswehr in Maßnahmen der internationalen Organisationen haben sich zunehmend neue Anwendungsfelder eröffnet. Aus der Perspektive des Grundgesetzes stellt sich daher die Frage, ob und in welchem Maße die Bundeswehr im Rahmen dieser Auslandseinsätze an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist. Ruft diese Überlegung in Praktikerkreisen noch regelmäßig Erstaunen hervor, so muss Art. 1 Abs. 3 GG jedoch auch dann zur Anwendung kommen, wenn deutsche Streitkräfte vollständig in eine internationale Organisation eingegliedert und deren Kommando unterstellt sind. Eine «Flucht in das Völkerrecht» darf die Errungenschaft der Grundrechtsgeltung insoweit gerade nicht gefährden, da die Bindung der Exekutive an die Grundrechte des Grundgesetzes ein Kernelement des deutschen Rechtsstaates ist.
Autorenportrait
Die Autorin: Angela Werner, geboren 1979 in Siegburg; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn; 2003 Erstes juristisches Staatsexamen; 2004 Referendariat am Landgericht Bonn; 2006 Promotion.