Beschreibung
Es gab im Alten Reich zwar vielfältige Gerichtsstrukturen, jedoch konnten diese nicht immer effektiv genutzt werden, sei es, weil sie keine Zuständigkeit hatten, sei es, weil ihnen die wechselrechtliche Expertise fehlte. Die Pareres waren somit nicht nur Bestandteil der Rechts- und Gerichtslandschaft des Alten Reiches, sondern verkörperten diese par excellence und waren in ihrer Rechtspluralität quasi Sinnbild derselben. Das Buch widmet sich der nahezu unerschlossenen Quellengruppe der kaufmännischen Rechtsgutachten (Pareres), die in der Frühen Neuzeit in vielen bedeutenden europäischen Handelszentren erstellt wurden. Dabei legt die Verfasserin den Fokus auf die Erschließung des Frankfurter Bestandes aus dem 18. Jahrhundert. Die Gutachten weisen eine große Bandbreite handels- und vor allem wechselrechtlicher Problemstellungen auf, die mit Hilfe der Pareres sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich gelöst wurden. Des Weiteren skizziert die Verfasserin die Entstehungsgeschichte der als Gutachter tätigen Frankfurter Börsenvorsteher und untersucht mittels eines komparatistischen Zugriffs die Funktion der Pareres im Allgemeinen.
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