Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Soziologie), Veranstaltung: Sozialstrukturen I, Sprache: Deutsch, Abstract: In Belgien gilt seit dem Jahr 2002 das Gesetz, dass jedem Erwachsenen, der seinen Wunsch zum Sterben freiwillig und wiederholt äußert, dieser auch gewährt wird. Dabei gilt jedoch, dass der Patient sich in dem Augenblick des Wunsches "in einer medizinisch ausweglosen Situation befinden [muss], in der ein anhaltendes, unerträgliches physisches oder psychisches Leid besteht, das durch einen Unfall oder eine schwere und unheilbare Krankheit verursacht ist und nicht gelindert werden kann." Nach dem Dafürhalten der belgischen Justiz war dies im Falle von Marc und Eddy gegeben; sie befanden sich demnach in einer medizinisch ausweglosen Situation, die sie beiderseits psychisch und physisch leiden ließ. Dieses Phänomen ist unter der Bezeichnung der "aktiven Sterbehilfe" bekannt und in Deutschland verboten. Geht man jedoch circa 80 Jahre in der deutschen Geschichte zurück, kommt man an die Anfänge der sogenannten "Euthanasie". Sogenannt deshalb, da der Begriff eigentlich, wie oben beschrieben, das Befreien eines Leidenden von seinen Schmerzen durch einen, den Umständen entsprechend, möglichst angenehmen Tod bedeuten sollte. Doch das NS-Regime verstand darunter nicht die Freiheit eines Individuums im Falle eines unerträglichen Leids über den Ausgang seines eigenen Lebens zu entscheiden, sondern stempelte jene Personen, die mit physischen oder psychischen Leiden behaftet waren, als eine Last für den Staat und die Gesellschaft ab.